BSL Diagnostik Hamburg
Torsten Jügler



AGB BSL-Diagnostik

 # Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen BSL-Diagnostik, Torsten Jügler, Mittelweg 144, 20148 Hamburg, Mail info@bsl-diagnostik.de (im Folgenden kurz BSL-Diagnostik) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

 

# Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.


# Allgemeine Bedingungen für Lecksuche und baudiagnostische Untersuchungen

1. Allgemeines

1.1. Die vereinbarten Leistungen im Bereich Lecksuche, Baudiagnostik, Ortungstechnik und Begutachtungen sind keine Bauleistungen. Für diese und für alle übrigen Leistungen einschließlich der Beratung gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BSL-Diagnostik, soweit nichts anderes vereinbart ist.

1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.3. Unsere Leistungen führen wir entsprechend dem technischen Stand der Geräte aus, ohne dass wir die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes garantieren können. Zur Erbringung erweiterter Dienstleistungen dürfen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auch qualifizierte Fachfirmen in den Schadensfall eingeschaltet werden, welche jedoch ihre Forderung gegenüber dem Auftraggeber selbst geltend machen können. Alle zu erbringenden, jedoch nicht in unserer Preisliste erfassten Leistungen, werden nach marktüblichen Preisen abgerechnet.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnend sind. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Schadenssituation zum Zeitpunkt der Besichtigung oder auf den übermittelten Informationen des Auftraggebers.

 

3. Sanierung / Reparaturen

3.1. Reparatur- und Sanierungsarbeiten dürfen von uns nach Rücksprache mit dem Auftraggeber an qualifizierte Fachfirmen vermittelt werden.

 

4. Messtechnische Untersuchungen

4.1. Baudiagnostische Untersuchungen und die Lecksuchen werden nach dem modernsten Stand der technischen Geräte erbracht. Ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Die Vergütung für baudiagnostische Untersuchungen und Lecksuchen ist nicht erfolgsabhängig.

4.2. Für in diesem Zusammenhang auftretende Schäden an Untersuchungsobjekten, insbesondere an den zu untersuchenden Rohrleitungen, sowie hiermit verbundenen Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, ansonsten wird keine Haftung übernommen.

4.3. Leckortung an Rohrsystemen

Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten sowie nicht bekannter Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktionen sowie Funktionstüchtigkeiten und Verlustmengen keine Garantie gegeben werden, eine Leckstelle sofort zu finden. Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Bei der Lecksuche wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, nur unter Zustimmung des Auftraggebers geöffnet. Rückbau- und Demontagearbeiten von Inventar und Mobiliar sind hierbei ausgeschlossen.

Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingte Schadensbilder zeigen, infolge unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine aktive Leckage vorliegt. Für diese geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber. Bei der Existenz von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass Nachmessarbeiten vorgenommen werden müssen. Ebenso kann es bei technischen Untersuchungen der Leitungen vorkommen, dass sich Kleinstleckagen durch veränderte Strömungssituationen während der Messung verschließen und somit zum Zeitpunkt der Messung nicht nachgewiesen werden können.

 

5. Aufgaben des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Einsatztermin freier Zugang zum Objekt gegeben ist. Der Auftraggeber organisiert sämtliche Zugänglichkeiten zu den für die Messarbeiten im Schadensfall in Frage kommenden Räumlichkeiten. Sollten zum vereinbarten Ortstermin Unzugänglichkeiten entstehen, werden die entstandenen Aufwendungen zu ortsüblichen Preisen berechnet.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über die in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zu unterrichten.

5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Messtechnik durchführen zu können. Im Falle nicht korrekter oder unzureichender Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits.

 

6. Preise

6.1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns vier Wochen gebunden, falls nicht anders aufgeführt. Prinzipiell werden unsere Dienstleistungen gemäß unserer gültigen Preisliste nach Pauschale, zusätzliche Mehraufwendungen nach Stundensatz berechnet und sind nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Erweiterte Messeinsätze für Nachmessungen werden mit Stundensätzen berechnet.

6.3. Die Pauschale für Lecksucheinsätze im Innenbereich beinhaltet bis zwei Stunden vor Ort, Gerätevorhaltung, Auf- und Abbau der Geräte, Fahrzeiten ( wenn nicht anders vereinbart ), Fotodokumentation sowie die Erstellung eines Berichtes. Jede weitere Stunde wird halbstündlich verrechnet. Die An- und Abfahrt wird im Großraum Hamburg als Pauschale berechnet. Samstag, Sonn- und Feiertage werden gesondert mit Zuschlägen berechnet. Bei Außenortungen berechnet werden abweichende Preise berechnet.

6.4. Erfolgt der Auftrag ohne vorausgegangenes Angebot, so erkennt der Auftraggeber die Bestimmungen des Messeinsatzes sowie die daraus resultierende Bemessung des Preises nach gültiger Preisliste durch uns als verbindlich an. Wird eine im Auftrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so haben wir Anspruch auf besondere Vergütung. Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart oder aufgeführt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist erfolgt ein Mahnverfahren gemäß § 286 Abs. 3 Satz1 BGB.

6.5. Sonstiges

Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet. Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistungen wie z.B. Kanal-TV, Hebebühnen, Gerüste, Sicherheitsvorkehrungen, Absperrungen, Genehmigungen, Informationspflichten an Behörden etc. sind in unserem Leistungsumfang nicht enthalten.


7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hansestadt Hamburg. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand je nach Streitwert die Hansestadt Hamburg bestimmt.



# Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

1.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche          

Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.2. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich erfolgt. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

1.3. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

1.4. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden 

Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des     Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

1.5. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete

Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

 

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

3. Zahlungen

Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart oder aufgeführt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist erfolgt ein Mahnverfahren gemäß § 286 Abs. 3 Satz1 BGB.

4. Mitwirkungspflichten

4.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist BSL-Diagnostik berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

4.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.


5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1. Die Angaben von BSL-Diagnostik über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

 

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel  kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

 

7. erweitertes Pfandrecht

BSL-Diagnostik steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage BSL-Diagnostik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von BSL-Diagnostik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von BSL-Diagnostik für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.



# Schlussbestimmungen

BSL-Diagnostik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der BSL-Diagnostik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

 

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

 

# GELTENDES RECHT, KONTAKT Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M, Rechtsanwältin © 2017 Holzmann Medien 

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